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   OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21 (S)   

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https://dejure.org/2021,11183
OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21 (S) (https://dejure.org/2021,11183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2021 - 1 AR 7/21 (S) (https://dejure.org/2021,11183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2021 - 1 AR 7/21 (S) (https://dejure.org/2021,11183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgen nach Polen Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft über die Auslieferung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 17.02.2021 - Ausl 258/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21
    Das gilt - entgegen in der Rechtsprechung vereinzelt vertretener gegenteiliger Auffassung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, OLGAusl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20, zit. jew. n. juris) - auch dann, wenn diese Entscheidung im Einzelfall in der Ablehnung einer Auslieferung als unzulässig oder in der Geltendmachung von Bewilligungshindernissen besteht.

    Die rechtliche Behelfskonstruktion einer gerichtlichen Überprüfung und Bestätigung der von der Generalstaatsanwaltschaft getroffenen Entscheidungen führt dabei, entgegen der Auffassung der Oberlandesgerichte Dresden und Braunschweig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Az.: OLG Ausl 258/20, Rn. 10, juris und OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, Az.: 1 AR (Ausl.) 17/20, Rn. 27, juris), nicht dazu, dass das mit dieser Überprüfung und Bestätigung befasste Oberlandesgericht selbst zur Bewilligungsbehörde würde.

    Dass inzwischen die nicht ganz unbegründete Erwartung einer baldigen Änderung der innerstaatlichen deutschen Rechtslage besteht, die derartige Behelfskonstruktionen entbehrlich macht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, OLGAusl 258/20, juris, Rn. 11), ändert nichts an der Notwendigkeit, bis dahin auch den Aspekt der Sicherung der Funktionsfähigkeit des unionsrechtlichen Systems der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen im Blick zu halten und zu Gunsten der ausstellenden Justizbehörden anderer Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass die nach Art. 15 ff. des Rahmenbeschlusses vorgesehenen Entscheidungen tatsächlich ergehen und die entsprechenden Mitteilungen, insbesondere nach Art. 22 des Rahmenbeschlusses, erfolgen können.

  • OLG Braunschweig, 11.02.2021 - 1 AR (Ausl) 17/20

    Ohne behördliche Vorabentscheidung keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21
    Das gilt - entgegen in der Rechtsprechung vereinzelt vertretener gegenteiliger Auffassung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, OLGAusl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20, zit. jew. n. juris) - auch dann, wenn diese Entscheidung im Einzelfall in der Ablehnung einer Auslieferung als unzulässig oder in der Geltendmachung von Bewilligungshindernissen besteht.

    Die rechtliche Behelfskonstruktion einer gerichtlichen Überprüfung und Bestätigung der von der Generalstaatsanwaltschaft getroffenen Entscheidungen führt dabei, entgegen der Auffassung der Oberlandesgerichte Dresden und Braunschweig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Az.: OLG Ausl 258/20, Rn. 10, juris und OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, Az.: 1 AR (Ausl.) 17/20, Rn. 27, juris), nicht dazu, dass das mit dieser Überprüfung und Bestätigung befasste Oberlandesgericht selbst zur Bewilligungsbehörde würde.

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 24. November 2020  (C-510/19) entschieden, Art. 6 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 3 lit. g und Abs. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584 in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass der Staatsanwalt eines Mitgliedstaates, der im Rahmen der Ausübung seiner Entscheidungsbefugnisse eine Einzelweisung seitens der Exekutive erhalten kann (vgl. § 146 GVG), keine "vollstreckende Justizbehörde" ist.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20

    Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21
    Jedoch sind die Regelungen des IRG im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass die der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, juris, dort Rn.19).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 17/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung; Fehlende

    Die - gebotene (vgl. BGH, Beschluss vom 5.2.1987, I ARZ 703/86, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 24.3.2021, 1 AR 7/21 (SAZ); Beschluss vom 30.5.2016, 1 (Z) SA 39/15) - Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.
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